Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld ist ein Fördermittel für Alg II Empfänger, die eine hauptberufliche Selbstständigkeit starten möchten. Die Höhe des Einstiegsgeld ist abhängig von der Dauer der Arbeitslosigkeit. Auch die Größe der Bedarfsgemeinschaft spielt eine Rolle. Das Einstiegsgeld wird zum Alg II hinzugezahlt, meist handelt es sich um 50 Prozent des Alg II Satzes. Außerdem werden normalerweise weiterhin die Mietzuschüsse und Sozialversicherungen von der ARGE weitergezahlt, solange man Einstiegsgeld bezieht.

Die Anträge für das Einstiegsgeld bekommt man in der zuständigen ARGE. Jedoch ist das Einstiegsgeld eine Kann-Leistung und wird regional unterschiedlich behandelt. Der Antragssteller auf Einstiegsgeld muss überzeugend darlegen, dass er qualifiziert für die Tätigkeit der Selbstständigkeit ist und einen Businessplan vorweisen. Gestellte Anträge auf Einstiegsgeld werden normalerweise innerhalb von zwei bis vier Wochen bearbeitet. Unbedingt muss das Einstiegsgeld vor der Aufnahme der Selbstständigkeit beantragt werden.

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Autor: JG
Datum: Dienstag, 23. September 2008 10:43
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Ein Kommentar

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    […] und ihre eigene Firma gründen. Jeder Neugründer hat nun die Möglichkeit das Einstiegsgeld bei der zuständigen Agentur zu beantragen. Vor der Beantragung müssen aber einige […]

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